Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Bestellung von Agenturleistungen

I. Begriffsbestimmung, Geltungsbereich, Auftragserteilung
1. Soweit zwischen der Agentur und dem Kunden für den Auftrag nicht bereits ein verbindliches Honorar vereinbart ist, kommt – insbesondere soweit zur Erfüllung des der Agentur erteilten Auftrages Fremdleistungen notwendig sind – ein Vertrag erst mit Eingang des von dem Kunden unterzeichneten Kostenvoranschlages (bzw. Angebots) zustande. Die Agentur beginnt mit der Ausführung des Auftrages erst nach Unterzeichnung des Kostenvoranschlages (bzw. Angebots).
2. Fordert der Kunde nach Auftragserteilung – z. B. durch Änderungs- und Ergänzungswünsche zu der ursprünglichen Leistung – eine Leistung, die einen Mehraufwand der Agentur bedingt, so hat die Agentur Anspruch auf besondere Vergütung.
3. Allen Aufträgen an Dritte liegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abwicklung entsprechend der kaufmännischen Sorgfaltspflicht der Agentur zugrunde. Für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufträge übernimmt die Agentur keine Haftung; auf Verlangen wird die Agentur jedoch alle Schadensersatzansprüche an den Kunden abtreten. Im Innenverhältnis vergibt die Agentur alle Aufträge auf Rechnung des Kunden, auch wenn die Agentur nach außen hin im eigenen Namen auftritt. Auftragerteilungen erfolgen im Auftrag und mit Vollmacht des Kunden.

II. Nutzungsrechte
1. Die Agentur überträgt die ausschließlichen Nutzungsrechte an Urheber- und Leistungsrechten aller von ihr im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen Idee und Arbeiten, soweit im Vertrag nicht anders geregelt, auf den Kunden ausschließlich für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Verwendungszweck.
2. Nutzt der Kunde abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe oder Ideen, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung der Agentur oder der von ihr beauftragten Dritten darstellt, bzw. enthält, außerhalb des Vertragsgegenstandes, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu treffen.
3. Ansprüche Dritter auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zu Lasten des Kunden. Die Agentur wird in allen Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor der Verwendung des hiervon betroffenen Materials dem Kunden Kenntnis geben und eine Genehmigung einholen.
4. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der Agentur.
5. Die Agentur ist – auch nach Ende dieser Vereinbarung – berechtigt, von dem verwendeten und nicht verwendeten Material ohne Rücksicht auf Schutzrechte zu Zwecken der eigenen Werbung Gebrauch zu machen, vorausgesetzt, dass dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen offenbart werden.

III. Vorzeitige Beendigung von Aufträgen
1. Sofern der Kunde den Auftrag aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Auftragserteilung vorzeitig beendet oder storniert, ist die Agentur berechtigt, alle bereits angefallenen Leistungen, alle aus dem Abbruch entstehenden Verpflichtungen, Stornokosten und entgangenen Gewinn sowie alle vorlaufenden Investitionen, deren Amortisierung durch das vorzeitig beendete Vertragsverhältnis unmöglich gemacht wurde, nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Abweichende Stornobedingungen externer Leistungsträger erhält der Kunde zur Kenntnis. Diese sind damit Vertragsbestandteil zwischen Agentur und Kunden.
Besteht eine abweichende vertragliche Regelung zwischen dem Kunden und der Agentur zu diesem Punkt, so hat diese Vorrang. Weiteres siehe separate Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen, die im Angebot enthalten sind.

IV. Zahlungsmodalitäten
1. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen der Agentur innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Agentur berechtigt, Zinsen in Höhe des aktuellen, gesetzlich erlaubten Verzugszinssatzes geltend zu machen. Der Ersatz eines weitergehenden Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
2. Sollten die Fremdkosten für ein Projekt € 5.000,– überschreiten, so verpflichtet sich der Auftraggeber gegen Vorlage einer Vorausrechnung, 95 Prozent der vorkalkulierten Gesamtkosten unverzüglich an die Agentur zu zahlen. Die Agentur legt nach Abschluss des Projektes unverzüglich eine Endabrechnung vor.
3. Das in der Kalkulation / im Angebot ausgewiesene Honorar für Konzept, Beratung, Recherche wird bei Auftragserteilung fällig. Bei Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist das Agenturhonorar in monatlichen Raten zu zahlen – oder eine andere entsprechend schriftlich vereinbarte Zahlungsstaffelung tritt in Kraft.
4. Weiteres siehe separate Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen, die im Angebot enthalten sind.

V. Schlussbestimmungen
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die das von den Parteien wirtschaftlich Gewollte in rechtlich zulässiger Form erreichen.
2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der Agentur. Gerichtstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Agentur ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr Bonn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit die Agentur sie schriftlich anerkannt hat.